Es ist einer von vielen Ausrastern bei Protesten der Letzten Generation: In Stralsund verliert ein LKW-Fahrer im Sommer die Nerven und zieht Aktivisten von der Straße. Das Gericht verhängt nun eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Ein anderes Vergehen wird nicht geahndet.
Ihm konnte nur kein Vorsatz nachgewiesen werden. Mehr nicht.
Richtig. Aber deswegen gibt es kein Urteil das lautet “Geldstrafe für versuchtes Überfahren”
Das andere Urteil war auch nicht “Screenshot von einem Kalender auf Facebook posten”. Man versteht schon, was ich meine, wenn man will.