Wegen einer Sitzblockade im vergangenen Jahr stehen mehreren Klimaaktivisten in Leipzig vor Gericht. Die Richterin spricht sie frei. Nur Minuten später kommt es in der Innenstadt zu einer Blockade auf einer Kreuzung. Auch drei der Freigesprochenen kleben sich wieder an die Fahrbahn.
Kennt sich jemand hier bisschen mit Jura aus und kann einordnen, ob die sich damit strafbar machen? Wenn ich den Artikel richtig verstehe, war die Richterin wohl der Meinung, dass diese Art von Protest durch die Versammlungsfreiheit gedeckt ist. Wäre das also als Versuch zu werten, die Protestierenden an der Ausübung eines Grundrechts zu hindern? Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft da mal ermitteln, zumal “gewaltsam” auch danach klingt, als ob es sich um Nötigung handeln könnte (aber kenn mich mit Jura wie gesagt nicht super aus).
Zivilrechtlich sind diese bestimmt angezeigt worden. Was bei diesen Verhandlungen raus kommt, wird aber wahrscheinlich keine Nachricht wert sein, leider.
Wieso Zivilrecht, Nötigung ist doch Strafrecht?
Außerdem scheint es ein “Offizialdelikt” zu sein, also müsste die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige tätig werden.
Müsste, ja…