Komisch wie wenig unser Volk mit Prinzipientreue klar kommt.
ja das verhält sich hier wie mit der Verfassungstreue.
Sollte Prinzipientreue strafmildernd gelten?
Strafmildernd ist hier das falsche Wort sowohl in Berlin als auch in Leipzig gab es Freisprüche. Die Richter haben feststellen müssen, dass die Aktivist:innen lediglich ihr Demonstrationsrecht ausgeübt haben.
Strafmildernd ist hier das falsche Wort sowohl in Berlin als auch in Leipzig gab es Freisprüche. Die Richter haben feststellen müssen, dass die Aktivist:innen lediglich ihr Demonstrationsrecht ausgeübt haben.
/edit: lemmy.ml ist leider gerade zu unresposive und ich zu ungeduldig.
Hat dann halt nichts mit Prinzipientreue zu tun.
Auch wieder wahr
Strafmildernd ist hier das falsche Wort sowohl in Berlin als auch in Leipzig gab es Freisprüche. Die Richter haben feststellen müssen, dass die Aktivist:innen lediglich ihr Demonstrationsrecht ausgeübt haben.
Strafmildernd ist hier das falsche Wort sowohl in Berlin als auch in Leipzig gab es Freisprüche. Die Richter haben feststellen müssen, dass die Aktivist:innen lediglich ihr Demonstrationsrecht ausgeübt haben.
Strafmildernd ist hier das falsche Wort sowohl in Berlin als auch in Leipzig gab es Freisprüche. Die Richter haben feststellen müssen, dass die Aktivist:innen lediglich ihr Demonstrationsrecht ausgeübt haben.
Komischer Take. Soll man hirnlose Aktionen feiern, nur weil sie ein zweites, drittes Mal wiederholt werden?
…klingt für mich alles andere als Hirnlos.
Ich sehe das Problem nicht. Die haben doch gerade erst vom Gericht bestätigt bekommen, dass sie nichts illegales gemacht haben, sondern ihr Demonstrationsrecht genutzt haben. Warum sollten sie dann nicht weiter von ihrem Recht Gebrauch machen?
Helden
Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen.
Kennt sich jemand hier bisschen mit Jura aus und kann einordnen, ob die sich damit strafbar machen? Wenn ich den Artikel richtig verstehe, war die Richterin wohl der Meinung, dass diese Art von Protest durch die Versammlungsfreiheit gedeckt ist. Wäre das also als Versuch zu werten, die Protestierenden an der Ausübung eines Grundrechts zu hindern? Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft da mal ermitteln, zumal “gewaltsam” auch danach klingt, als ob es sich um Nötigung handeln könnte (aber kenn mich mit Jura wie gesagt nicht super aus).
Zivilrechtlich sind diese bestimmt angezeigt worden. Was bei diesen Verhandlungen raus kommt, wird aber wahrscheinlich keine Nachricht wert sein, leider.
Wieso Zivilrecht, Nötigung ist doch Strafrecht?
Außerdem scheint es ein “Offizialdelikt” zu sein, also müsste die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige tätig werden.Müsste, ja…
I have no hands but I must kleb.
Zusammenfassung: Auch drei der Freigesprochenen kleben sich wieder an die Fahrbahn. Fünf Mitglieder der Letzten Generation werden vom Amtsgericht Leipzig vom Vorwurf der Nötigung nach einer Sitzblockade im Vorjahr freigesprochen. Insgesamt setzten sich nur wenige Minuten nach dem Freispruch zehn Frauen und Männer auf eine Kreuzung einer Hauptverkehrsstraße in Leipzig und protestierten gegen die Folgen der Klimakrise. Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen. Aktion laut Richterin nicht verwerflich
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