Ein Beifahrer filmt bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten. Das ist nicht erlaubt, urteilt das Landgericht Hanau. Das Gespräch mit dem Beamten darf er nicht aufnehmen. Die Rechtslage ist umstritten.
Hat der Beamte jedoch keinen Grund anzunehmen, dass Selbstangabenen falsch sind, ist das als ausreichend zu akzeptieren.
Aber das ist doch nur eine Frage von Mißtrauen und Kreativität. Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.
Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.
Du hast das zentrale Problem unseres Polzeiapperats erkannt. Wer kontrolliert eigentlich die Polizei? Wen soll man ansprechen, wenn sich ein Polizeibeamter falsch verhält?
Das ist in diesem Fall halt möglicherweise der Kumpel des entsprechenden Beamter, der mit ihm schon seit Jahren auf der Wache sitzt.
Aber das ist doch nur eine Frage von Mißtrauen und Kreativität. Oder er kann einfach mal etwas behaupten und versuchen, und wenn kein Bürger protestiert (oder selbst dann) damit durchkommen.
Du hast das zentrale Problem unseres Polzeiapperats erkannt. Wer kontrolliert eigentlich die Polizei? Wen soll man ansprechen, wenn sich ein Polizeibeamter falsch verhält?
Das ist in diesem Fall halt möglicherweise der Kumpel des entsprechenden Beamter, der mit ihm schon seit Jahren auf der Wache sitzt.