"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Welcher Arbeitgeber bekommt denn dein Zeugnis zu sehen? Schulzeugnis sieht der Arbeitgeber doch nur falls du eine Ausbildung machst - und je nach Ausbildung ist Legasthenie da eh egal.
Wer studiert wird dem Arbeitgeber doch eher was von der Uni vorlegen - und ab dem zweiten Arbeitgeber ist das dann eh egal.
Ich hab nach meinem ersten Job nie irgendwelche Formen von Zeugnissen beigelegt - und wurde auch nie angefragt.
Welcher Arbeitgeber bekommt denn dein Zeugnis zu sehen? Schulzeugnis sieht der Arbeitgeber doch nur falls du eine Ausbildung machst - und je nach Ausbildung ist Legasthenie da eh egal.
Wer studiert wird dem Arbeitgeber doch eher was von der Uni vorlegen - und ab dem zweiten Arbeitgeber ist das dann eh egal.
Ich hab nach meinem ersten Job nie irgendwelche Formen von Zeugnissen beigelegt - und wurde auch nie angefragt.