"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Naja, aber wenn du der Person aufgrund ihrer Legasthenie eine Deutschnote gibst, die ein Schüler ohne Legasthenie mit gleichen Leistungen nie im Leben kriegen würde, dann ist das ja auch irgendwie unfair.
das stellt doch vor allem das notenvergeben an sich in frage…
und ganz ehrlich, wenn eine person schon eine behinderung hat, dann gönne ich dieser person gute noten. das leben hat doch noch genug behinderungen parat
Naja, aber wenn du der Person aufgrund ihrer Legasthenie eine Deutschnote gibst, die ein Schüler ohne Legasthenie mit gleichen Leistungen nie im Leben kriegen würde, dann ist das ja auch irgendwie unfair.
das stellt doch vor allem das notenvergeben an sich in frage… und ganz ehrlich, wenn eine person schon eine behinderung hat, dann gönne ich dieser person gute noten. das leben hat doch noch genug behinderungen parat