Vermutlich wird man da irgendein Schleifenloch finden, damit Flugtaxis als Kraftfahrzeug gelten, unter die FeV fallen und mit der neuen Fahrerlaubnisklasse CL bewegt werden dürfen. Die Klasse CL kann nur erworben, aber nicht verloren werden, auch nicht durch offensichtliche Unfähigkeit.
Bei Führerscheinen für Flugtaxis wird man wenigstens regelmäßig auf seine Flugtauglichkeit untersucht…
Vermutlich wird man da irgendein Schleifenloch finden, damit Flugtaxis als Kraftfahrzeug gelten, unter die FeV fallen und mit der neuen Fahrerlaubnisklasse CL bewegt werden dürfen. Die Klasse CL kann nur erworben, aber nicht verloren werden, auch nicht durch offensichtliche Unfähigkeit.