Moin zusammen, ich bekomme von meinem AG ein etwas kompliziertes Angebot für die betriebliche und hätte gerne 'ne zweite Meinung / euren Input dazu wie sinnvoll das ist. Tatsächlich vereinfache ich es jetzt schon ein wenig (die Infobroschüre ist 10 Seiten lang mit Rechtschreib- und Formatierungsfehlern Ü), da die in ihren lustigen Formeln und Beispielen nicht fähig waren bla + (100 -bla) = 100 rechnen zu können. ;)
Also zu den Konditionen: Angeboten werden mir zwei bAV: die klassische per Entgeltumwandlung mit einer Direktversicherung bei der Allianz und eine Direktzusage des AGs, d.h. da würde ich selbst keinen Cent dazu zahlen. Dabei ist erstere Voraussetzung für die Teilnahme an letzterem.
Die Entgeltumwandlung ist dabei gesetzliches Minimum. Sprich 15% Zuschuss des AGs und fertig. In der Regel lohnt sich das ja nicht bei so niedrigem Zuschuss. Was genau die Konditionen seitens der Allianz sind weiß ich auch nicht. Von denen kriegt man online nicht einfach so Infos sondern muss erst mit einem von ihren Versicherungsvertretern reden…
Wenn’s also nur die Entgeltumwandlung gäbe würde ich es direkt sein lassen. Für die Direktzusage gilt aber dass es Voraussetzung ist mindestens 1% des Bruttogehalts p.a. in die Entgeltumwandlung zu stecken. Die Direktzusage funktioniert so dass mein AG Versorgungsbeträge berechnet und auf ein “virtuelles Konto” einzahlt (heißt sie schreiben sich auf wie viel sie berechnet haben und machen Rückstellungen in Anlagen was auch immer sie halt wollen) und verzinsen dieses Guthaben mit 2,5% im Jahr. Bei Renteneintritt wird das Guthaben ausgezahlt. Entweder alles auf einmal oder über vier Jahrestranchen. Die Beiträge, die die zurückstellen berechnen sich als
max(x% Jahresbrutto, min(3% Beitragsbemessungsgrenze, Betrag aus der Entgeltumwandlung))
der Prozentsatz x ist dabei abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und ob du zu den Führungsebenen gehörst (zwischen 2 und 8%) und für mich liegt er noch ganz unten (und geht höchstens auf 4% weil ich sehr wahrscheinlich nicht im Vorstand lande).
Ich lese das also so, angenommen ich zahle die 1% als Mindestvoraussetzung von meinem Brutto ein, dann steuern die die 15% zur Umwandlung bei und legen selbst nochmal in Höhe von 2% meines Bruttos zur Seite. Also effektiv eine Beteiligung von 215% im Verhältnis zu meinem eigenen Beitrag? Ginge ich hoch auf die 3% BBG, dann würde sich zwar das Verhältnis auf 115% reduzieren - wäre aber zum einen immer noch ordentlich und zum anderen höher in absoluten Zahlen. Unter 1% und über 3% BBG zu gehen sollte sich aber nicht rechnen weil das dann wieder nur bzw. zusätzliche Beiträge für die Direktversicherung bedeuten würde.
Was meint ihr dazu? Habe ich einen Verständnisfehler bzw. meint ihr das lohnt sich? Laut Beiträgen auf der Plattform deren Namen nicht genannt werden darf, rechnet sich ne betriebliche ab 30-60% Zuschuss worüber das ja liegt. Freue mich auf euren Input.
PS: Bin Berufsanfänger daher ist das Thema betriebliche AV mir relativ unvertraut, auch wenn ich mich ein bisschen eingelesen habe.
Ich glaube du hast mich missverstanden. Die 2,5 % sind auf das Geld was der AG aus eigenen Mitteln aufbringt. Dazu zahle ich kein Geld ein. 2,5% sind in der Tat nicht viel, aber 2,5 % von etwas sind mehr als 20% von nichts.
Der Teil zu dem ich Geld beisteuer ist die Geschichte mit der Versicherung. Da das Voraussetzung für das andere ist, kann man natürlich sagen man rechnet das zusammen und sagt halt ich zahle Geld ein, der AG verdoppelt dann die Startsumme, auf den einen Teil gibts 2,5% und auf den anderen Teil was auch immer die Versicherung dann verspricht.
Edit: “die Kontrolle über das Geld und kannst es auch vererben.” das hatte ich oben nicht erwähnt, die Direktzusage des AGs wird im Todesfall in voller Höhe an die Erben ausgezahlt. In dem Sinne also kein Nachteil