Die Thüringer AfD will bei einer Regierungsbeteiligung wichtige Schaltstellen der Verwaltung neu besetzen. Gegen Verfassungsfeinde gibt es wenig Handhabe.
Die Schwachstelle ist, dass die Besetzung von höchsten Verwaltungsposten alleine zwischen der gewählten Regierung und den von ihr ernannten politischen Beamten stattfindet. Wenn Faschisten demokratisch zur Regierung gewählt werden, können sie verfassungsfeindliche Spitzenbeamte einsetzen, die dann verfassungsfeindlich die jeweiligen Behörden leiten.
Grundsätzlich gibt es einige Schutzmechanismen vor einem Unrechts-Regime, nicht zuletzt die Remonstrationspflicht jedes einzelnen Beamten, die bei rechtswidrigen Anweisungen von oben dazu verpflichtet, die Meldekette hoch seine Einwendungen einzubringen.
Das Problem, das der Artikel aufzeigt, ist aber, dass die zweithöchste und die höchste Stelle im Land beide von einhelligen Faschisten besetzt sein können, die dann faschistisch durchregieren.
Die Gerichte sind da zunächst machtlos (weil nicht von sich aus zuständig) und der Bund hat noch nie gegen sowas vorgehen müssen, weswegen man gar nicht weiß, wie genau eine Anwendung von Artikel 37 des Grundgesetzes aussehen würde.
Das ist nicht nur in Sachsen und Thüringen so, aber dort aufgrund der Wahlprognose am akutesten.
Die Schwachstelle ist, dass die Besetzung von höchsten Verwaltungsposten alleine zwischen der gewählten Regierung und den von ihr ernannten politischen Beamten stattfindet. Wenn Faschisten demokratisch zur Regierung gewählt werden, können sie verfassungsfeindliche Spitzenbeamte einsetzen, die dann verfassungsfeindlich die jeweiligen Behörden leiten.
Grundsätzlich gibt es einige Schutzmechanismen vor einem Unrechts-Regime, nicht zuletzt die Remonstrationspflicht jedes einzelnen Beamten, die bei rechtswidrigen Anweisungen von oben dazu verpflichtet, die Meldekette hoch seine Einwendungen einzubringen.
Das Problem, das der Artikel aufzeigt, ist aber, dass die zweithöchste und die höchste Stelle im Land beide von einhelligen Faschisten besetzt sein können, die dann faschistisch durchregieren.
Die Gerichte sind da zunächst machtlos (weil nicht von sich aus zuständig) und der Bund hat noch nie gegen sowas vorgehen müssen, weswegen man gar nicht weiß, wie genau eine Anwendung von Artikel 37 des Grundgesetzes aussehen würde.
Das ist nicht nur in Sachsen und Thüringen so, aber dort aufgrund der Wahlprognose am akutesten.