Ich denke, wenn das Gesetz von Beginn an einfacher ausgestaltet wäre, dann hätte es von vorn herein weniger Reibungspunkte innerhalb der einzelnen Teilaspekte gegeben: Gäbe es z.B. nicht den Vorschlag, dass sich Konsumenten zu Anbau-Vereinigungen oder ähnlichem zusammenschließen müssten, dann bräuchte man auch über Dinge nicht diskutuieren, die unter das Vereinsrecht fallen, wie z.B. Eernennung eines Schriftführers, Kassenwarts, Verzeichnis der Mitglieder, Datenschutzrechtliche Aspekte, Mitgliedsbeiträge, Nachweis über Einkünfte, ggf. Steuern, die zu entrichten sind, etc. (keine Ahnung, was da noch alles dazu kommt, ich gehöre keinem Verein an).
Oder, dass bestimmte räumliche Abstände zu Orten einzuhalten sind, an denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten (z.B. Schulen): Wie definiert sich der Abstand? Reine Entfernung über Luftlinie? Werden topografische und geografische Hindernisse berücksichtigt? Wer kontrolliert die Einhaltung. Ab wo wird gemessen? Von Haustür zu Haustür? Oder werden Katasterpläne zugrunde gelegt und es geht nur von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze? Gilt diese Regelung dann auch umgekehrt (Anbauvereinigung war zuerst da - kann dann der Kindergarten nebenan eröffnen?)
Dies alles sind Dinge, aus denen sich in der Diskussion der Gesetzesgrundlage ein hohes Konfliktpotential ergibt. Dies gäbe es nicht, wenn die “Spielregeln” einacher gestaltet wären.
Alles in Allem sehe ich es aber so, dass anfangs ein Wahlversprechen abgegeben wurde, das nun nicht mehr eingelöst wird - falls es das überhaupt sollte! Als Begründung werden dann die vielen Teilaspekte angeführt, bei denen man keine Einigung findet.
Die Frage die ich mir jetzt stelle ist: Hätte eine einfachere Gesetzesentwurf dazu geführt das es mehr Chancen gehabt hätte?
Jein.
Ich denke, wenn das Gesetz von Beginn an einfacher ausgestaltet wäre, dann hätte es von vorn herein weniger Reibungspunkte innerhalb der einzelnen Teilaspekte gegeben: Gäbe es z.B. nicht den Vorschlag, dass sich Konsumenten zu Anbau-Vereinigungen oder ähnlichem zusammenschließen müssten, dann bräuchte man auch über Dinge nicht diskutuieren, die unter das Vereinsrecht fallen, wie z.B. Eernennung eines Schriftführers, Kassenwarts, Verzeichnis der Mitglieder, Datenschutzrechtliche Aspekte, Mitgliedsbeiträge, Nachweis über Einkünfte, ggf. Steuern, die zu entrichten sind, etc. (keine Ahnung, was da noch alles dazu kommt, ich gehöre keinem Verein an).
Oder, dass bestimmte räumliche Abstände zu Orten einzuhalten sind, an denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten (z.B. Schulen): Wie definiert sich der Abstand? Reine Entfernung über Luftlinie? Werden topografische und geografische Hindernisse berücksichtigt? Wer kontrolliert die Einhaltung. Ab wo wird gemessen? Von Haustür zu Haustür? Oder werden Katasterpläne zugrunde gelegt und es geht nur von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze? Gilt diese Regelung dann auch umgekehrt (Anbauvereinigung war zuerst da - kann dann der Kindergarten nebenan eröffnen?)
Dies alles sind Dinge, aus denen sich in der Diskussion der Gesetzesgrundlage ein hohes Konfliktpotential ergibt. Dies gäbe es nicht, wenn die “Spielregeln” einacher gestaltet wären.
Alles in Allem sehe ich es aber so, dass anfangs ein Wahlversprechen abgegeben wurde, das nun nicht mehr eingelöst wird - falls es das überhaupt sollte! Als Begründung werden dann die vielen Teilaspekte angeführt, bei denen man keine Einigung findet.